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Beauftragte für den Opferschutz Elisabeth Auchter-Mainz

Beauftragte für den Opferschutz

Als erste Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen hat Elisabeth Auchter-Mainz und ihr Team am 1. Dezember 2017 die Arbeit aufgenommen. Die Beauftragte für den Opferschutz ist zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen.

Insbesondere unterstützt sie Opfer in Einzelfällen und in größeren Schadenslagen und gibt ihnen Informationen über ihre Rechte. Sie fördert die Kooperation der Opferhilfeeinrichtungen untereinander, leistet Netzwerkarbeit.

Sie berät das Ministerium der Justiz in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes und arbeitet an der Weiterentwicklung des justiziellen Opferschutzes mit.

Die Beauftragte für den Opferschutz ist in Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Alle Mitglieder des Teams sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wer kann sich an die Opferschutzbeauftragte wenden?
An die Beauftragte für den Opferschutz können sich Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen mit allen Anliegen unmittelbar wenden. Dritte Personen können bei ihr in grundsätzlichen Angelegenheiten des Opferschutzes Anregungen und Hinweise anbringen. Mit Fragen, Anliegen und Anregungen können Sie sich persönlich, schriftlich oder telefonisch an die Opferschutzbeauftragte wenden.

Die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen erreichen Sie über folgende Wege:

Opferhotline: 0221 399099 64
E-Mail: poststelle [at] opferschutzbeauftragte.nrw.de