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Besprechung zweier dunkler Silhouetten vor einer Glasfront mit Blick auf Bürogebäude im Hintergrund

Opferschutz im Strafverfahren

Der Opferschutz ist der Justiz in Nordrhein-Westfalen ein wichtiges Anliegen. Die Stellung des Opfers in Ermittlungs- und Strafverfahren ist in der Vergangenheit durch zahlreiche gesetzliche Änderungen verbessert worden. Neben einer weiteren Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte können Opfer von Straftaten die Psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch nehmen. Auch wenn Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgrund ihrer gesetzlichen Rolle gegenüber allen Verfahrensbeteiligten neutral sind und die Unschuldsvermutung beachten, sehen zahlreiche gesetzliche Regelungen vor, dass mutmaßlich Verletzte einer Straftat entsprechend ihres jeweiligen Schutzbedarfs zu behandeln sind. Auf ihre besonderen Bedürfnisse ist Rücksicht zu nehmen. 

Dazu kann es zum Beispiel gehören, dass Zeuginnen und Zeugen in Gerichtsgebäuden besondere Warteräume zur Verfügung gestellt werden, damit sie dem Angeklagten nicht begegnen. Einige Gerichte verfügen bereits über Zeugenbetreuungsstellen, die sich rund um die Verhandlung intensiv um Zeuginnen und Zeugen kümmern. Auch gibt es in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Opfer von Straftaten frühzeitig per Video zu vernehmen, um ihnen spätere Wiederholungen ihrer Aussage so weit wie möglich zu ersparen. Verletzte können sich zudem bei bestimmten Straftaten als Nebenkläger dem Strafverfahren anschließen und ihre Interessen auf Genugtuung verfolgen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte stehen Opfern als Beistand oder Vertreter einer Nebenklage zur Verfügung. 

Darüber hinaus gibt es das Instrument der psychosozialen Prozessbegleitung. Dieses Angebot können alle Opfer von Straftaten in Anspruch nehmen. Es richtet sich insbesondere an minderjährige Verletzte sowie Zeuginnen und Zeugen, die durch schwere Straftaten erheblich belastet sind.

Verletzte können zudem mittels des sogenannten „Adhäsionsverfahrens“ in vielen Fällen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche gegen den Täter oder die Täterin schon im Strafverfahren geltend machen.

Umfassende Orientierung finden Verletzte bei der Beauftragten für den Opferschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, die Ansprechpartnerin für alle Opfer von Straftaten in Nordrhein-Westfalen ist oder in der Suche nach Beratungsstellen in ihrer Nähe.

Schnelle Hilfe finden
Auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz stehen vielfältige Informationen zum Opferschutz bereit. Dort werden auch das Adhäsionsverfahren und die Nebenklage erklärt.