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Anonyme Spurensicherung (ASS)

Die anonyme Spurensicherung ermöglicht Betroffenen von sexualisierter Gewalt eine rechtssichere ärztliche Dokumentation ihrer Verletzungen - ohne die Notwendigkeit einer sofortigen Anzeigenerstattung. Betroffene Frauen haben so die Möglichkeit, sich in Ruhe und ohne Druck zu überlegen, ob sie Anzeige erstatten möchten oder nicht.

Cybercrime/Digitale Gewalt

Kriminalität im Internet umfasst eine Vielfalt von Delikten, die sich ständig weiterentwickeln. Die Formen von Cybercrime und digitaler Gewalt reichen von Cybermobbing und Hetze im Netz über Datenklau und Fake-Shops bis hin zu Cyberstalking und sexuellen Übergriffen nach Kontaktaufnahmen in sozialen Netzwerken. Opfern von Cybercrime stehen die gleichen Hilfs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung wie den Opfern von Straftaten in der realen Welt.

Einbruch

Ein Einbruch, insbesondere in die eigenen vier Wände hinterlässt Spuren, denn der Schock sitzt meist tief. Neben dem Schaden des materiellen Verlusts ist es vor allem das mangelnde Sicherheitsgefühl, das nach einem Eingriff in die Privatsphäre bleibt. Oftmals leiden die Opfer langfristig unter den psychischen Folgen.

Familienberatung

Wenn Familien in belastenden Krisensituationen Hilfe benötigen, können sie sich in Nordrhein-Westfalen an eine der rund 270 Familienberatungsstellen wenden. Das vom Familienministerium des Landes Nordrhein-Westfalen geförderte Angebot ist kostenfrei.

Genitalbeschneidung

Die Beschneidung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Durch Migration und mitgebrachte Traditionen ist die weibliche Genitalbeschneidung auch in Deutschland ein Thema. Die Landesregierung hat das Ziel, die Beschneidung von Genitalien zu verhindern und betroffene Opfer mit Beratung zu unterstützen.

Geschlechterrollen

Noch immer werden in unserer Gesellschaft gleichgeschlechtlich orientierte Menschen, trans*, inter* und queere Menschen (kurz: LSBTIQ*) diskriminiert. Sie sind im Alltag verbalen Anfeindungen und gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Diskriminierende Attacken und Gewalterfahrung führen oft zu einer extremen sozialen und psychischen Belastung.

Gewalt gegen Frauen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen kommt in allen Gesellschaftsschichten vor und hat viele Gesichter. Zur Prävention sowie zum Schutz und zur Unterstützung setzt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf eine starke Hilfestruktur. Gewaltbetroffene Frauen und Mädchen können in zahlreichen landesgeförderten Einrichtungen Schutz suchen sowie Rat und Hilfe erhalten.

Gewalt gegen Männer

Jungen und Männer werden Opfer von Gewalt. Ob physische Misshandlungen in der Kindheit, häusliche Gewalt, Gewalt im öffentlichen Raum, sexualisierte Gewalt, Mobbing, Stalking, Zwangsheirat oder Gewalt mit Diskriminierungsbezug – das Land Nordrhein-Westfalen nimmt Gewalt gegen Jungen und Männern umfassend in den Blick.

Gewalt in der Pflege

Körperlich schwache und ältere Menschen in der Pflege sind besonders gefährdet, Opfer von Gewalt zu werden. Dabei kann Gewalt in der Pflege sowohl im häuslichen als auch in der ambulanten oder stationären Pflege vorkommen. Dazu zählt die Vernachlässigung pflegebedürftiger Menschen, aber auch Misshandlungen aller Art.

Hasskriminalität

Jeder Mensch aus jeder sozialen Gruppe kann Opfer von Hasskriminalität werden. Dabei leben die Täterinnen und Täter soziale Vorurteile aus wie zum Beispiel gegen Menschen anderer Herkunft, anderer Hautfarbe, anderer Religionen oder anderen Glaubens, anderer Lebensweisen, an Menschen mit Behinderungen, mit Fluchterfahrung oder mit einer anderen sexuellen Orientierung.

Häusliche Gewalt

Jede vierte in Deutschland lebende Frau zwischen 18 und 74 Jahren hat durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner bereits eine Form von physischer oder psychischer häuslicher Gewalt erlebt. Opfer häuslicher Gewalt leiden oft jahrelang, ohne sich jemandem anzuvertrauen, weil die Angst und Scham zu groß sind. Die Landesregierung hat vielfältige Initiativen ergriffen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und den Schutz von betroffenen Frauen und Mädchen zu erhöhen.

Jugendamt

Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen. Sie zeigt Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an.

Kinder- und Jugendschutz

Kinder- und Jugendliche haben das Recht auf Schutz vor körperlicher, sexueller und seelischer Gewalt. Junge Menschen aktiv vor Risiken und Gefährdungen zu schützen, zählt daher zu einer der zentralen Aufgaben der Landespolitik in Nordrhein-Westfalen.

Kindesmisshandlung

Kindesmisshandlung umfasst sowohl die psychische als auch physische Verletzung von Kindern oder Jugendlichen. Sie ereignet sich überwiegend innerhalb der Familie oder der Lebensgemeinschaft, aber auch in Kindertageseinrichtungen, Schulen, im Sportverein und ähnlichen Einrichtungen. Die jungen Opfer sind in besonderer Weise auf Hilfe von außen angewiesen.

Körperverletzung

Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder deren Gesundheit schädigt, begeht eine Straftat, die laut Strafgesetzbuch mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Auch der Versuch einer Körperverletzung ist strafbar.

Loverboys

Loverboys werden Männer genannt, die Mädchen oder meist sehr jungen Frauen eine Liebesbeziehung und gemeinsame Zukunft vortäuschen, um sie letztlich zur Prostitution zu zwingen. Die Opfer der sexuellen Ausbeutung leiden oftmals unter starken psychischen Problemen, Depressionen und posttraumatischen Belastungsstörungen.

Menschenhandel

Menschenhandel zählt zu den schweren Menschenrechtsverletzungen. Dabei handelt es sich um die Ausbeutung einer anderen Person, wobei bewusst die persönliche Zwangslage eines Menschen ausgenutzt wird. Menschenhandel verletzt das Recht auf Selbstbestimmung und die Menschenwürde der Betroffenen. Die Opfer leiden oft jahrelang unter ihrer Traumatisierung.

Mobbing

Unter Mobbing versteht man die fortgesetzte Gewalt einer einzelnen Person oder einer Gruppe gegenüber einer anderen Person durch bewusst abwertendes, respektloses, beleidigendes, anfeindendes oder Gerüchte verbreitendes Verhalten. Die Opfer werden durch die Schikanen massiv psychisch unter Druck gesetzt.

Politischer Extremismus

Als Extremismus werden politische Einstellungen und Bestrebungen bezeichnet, die den äußersten Rändern des politischen Spektrums zuzuordnen sind. Allen Strömungen - ob Links- oder Rechtsextremismus oder Islamismus/Salafismus - ist gemeinsam, dass sie die geltende freiheitlich demokratische Grundordnung Deutschlands ablehnen.

Raub

Bei Raubdelikten setzen die Täterin oder der Täter Gewalt ein oder sie drohen mit Gewalt, um in den Besitz der Beute zu gelangen.

Sexualisierte Gewalt

Strafrechtlich relevant ist jede sexuelle Handlung, die gegen den erkennbaren Willen einer Person geschieht. Oftmals werden aus Scham oder Schuldvorwürfen die Taten nicht zur Anzeige gebracht. Doch Schweigen hilft nur dem Täter bzw. der Täterin. Opfer von Sexualdelikten sollten daher nicht zögern, Straftaten anzuzeigen. Sie haben in jeder Situation Anspruch auf professionelle Unterstützung.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Als „Sexuellen Missbrauch“ bezeichnet man alle Formen von sexueller Gewalt an Kindern. Missbrauch ist eine sehr schwere Straftat und für die betroffenen Opfer häufig mit einer lebenslangen Leidenszeit verbunden.

Stalking

Unter Stalking versteht man ein intensives und wiederkehrendes Nachstellen, Belästigen, Verleumden und Bedrohen einer ausgewählten Person z.B. per Telefon, E-Mail, Messenger-Nachrichten oder persönliches Auskundschaften. Mit ihrem Verhalten belasten Stalkerinnen und Stalker schwer das Leben und die psychische Gesundheit der betroffenen Opfer. Seit 2007 ist Stalking ein Straftatbestand und kann angezeigt werden.

Straftaten gegen Seniorinnen und Senioren

Ältere Menschen sind bevorzugt Opfer von Trickdieben und Trickbetrügern, die die Gutgläubigkeit und Unsicherheit geschickt und planvoll zu ihrem Vorteil ausnutzen. Neben den oftmals hohen finanziellen Verlusten wiegen für die Opfer vor allem die psychischen Beeinträchtigungen schwer. Sie äußern sich in Selbstzweifel, Scham und Vertrauensverlust bis hin zur völligen Isolation. Ältere Menschen leiden als Opfer dabei häufig stärker unter den Folgen einer Straftat als jüngere Menschen.

Täter-Opfer-Ausgleich

Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot an die Betroffenen und Verantwortlichen einer Straftat mit dem Ziel, den durch die Tat entstandenen Konflikt außergerichtlich zu klären. Er ist freiwillig, fair und unparteiisch, vertraulich, kostenlos und unbürokratisch. Er kommt grundsätzlich für alle Deliktsarten in Betracht und ist zu jedem Zeitpunkt eines Strafverfahrens möglich. Der Täter-Opfer-Ausgleich wird von ausgebildeten, allparteilichen Vermittlerinnen und Vermittler vorbereitet, durchgeführt und begleitet.

Traumaambulanzen

Das Erleben einer schweren Gewalttat ist nicht nur ein Schock, sondern kann für die Betroffenen auch dauerhaft sehr belastend sein. Opfer von Gewalt sowie deren Angehörige und Hinterbliebene können sich in dieser Situation an Traumambulanzen wenden, um zeitnah spezialisierte psychotherapeutische Unterstützung zu erhalten.

Verkehrsunfälle

Nach einem schweren Verkehrsunfall sind es neben den körperlichen Verletzungen oftmals schwerwiegende psychischen Beeinträchtigungen, die die Verkehrsopfer noch lange Zeit belasten. Der polizeiliche Opferschutz leistet nach schweren Verkehrsunfällen sofortigen Beistand und organisiert schnelle, kompetente und unbürokratische Hilfe.

Zwangsheirat

Zwangsverheiratung ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte, der nach deutschem Recht strafbar ist. In vielen Fällen sind die zwangsverheirateten Mädchen noch minderjährig. Auch Jungen und junge Männer können von Zwangsheirat betroffen sein.