Polizeilicher Opferschutz
Alle Kreispolizeibehörden in Nordrhein-Westfalen setzen für den polizeilichen Opferschutz speziell geschulte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ein. Ziel ist es, den Opfern nach einer Straftat innerhalb und außerhalb des Strafverfahrens besser gerecht zu werden, die vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fördern und schnell passende Hilfsangebote zu vermitteln.
Opferschutz und Opferhilfe sind feste Bestandteile der polizeilichen Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Der polizeiliche Umgang mit Kriminalitäts- und Unfallopfern basiert auf drei Grundsätzen:
- Berücksichtigung der besonderen Ausnahmesituation, in der sich Opfer von Kriminalität und Verkehrsunfällen befinden
- Aufklärung über Opferrechte und den Ablauf eines gegebenenfalls folgenden Verfahrens
- Vermittlung von adäquaten Hilfsangeboten
Die Hauptaufgabe der im Opferschutz tätigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten besteht darin, auf regionaler Ebene Netzwerke mit Hilfeeinrichtungen zu initiieren und zu unterstützen wie z.B. mit Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen, dem "Weißen Ring e.V.", Drogenberatungsstellen, Kirchen und anderen Einrichtungen.
Auf lokaler und regionaler Ebene haben sich so vielerorts kompetente und wirksame Kooperationen etabliert, an denen auch die Versorgungsverwaltung, die Justiz, fachtherapeutische Beratungsstellen u.a. mitwirken.
Schnelle Hilfe finden
Die Polizeiberatung hat alle Opferinformationen zu den Delikten, den Rechten als Opfer, Entschädigungsmöglichkeiten sowie den Ablauf eines Strafverfahrens zusammengefasst.
Ausführliche Informationen zum polizeilichen Opferschutz und zur Opferhilfe, die Grundsätze des Opferschutzes sowie die Funktionen der Opferschutzbeauftragten finden Sie auf den folgenden Internetseiten: