Zeuge/Zeugin
Den Aussagen einer Zeugin oder eines Zeugen kommt vor Gericht große Bedeutung zu. Zeugenaussagen sind zur Aufklärung vieler Sachverhalte unverzichtbar und tragen damit wesentlich zur Wahrheitsfindung bei.
Ein Zeuge oder eine Zeugin ist eine Person, die zu einem bestimmten Geschehen vor Gericht Aussagen macht. Zeuginnen oder Zeugen schildern bei ihrer Aussage ihre eigenen Wahrnehmungen und stellen in einem Rechtsstreit bzw. Gerichtsverfahren ein wichtiges Beweismittel dar. Sie sind verpflichtet, bei einer Ladung vor Gericht zu erscheinen und die Wahrheit auszusagen.
Zeugin oder Zeuge kann grundsätzlich jede Person sein, die etwas wahrgenommen hat, was in einem gerichtlichen Verfahren von Bedeutung sein kann.
Dabei spielt es keine Rolle, aus welchem Anlass die Person die Wahrnehmungen gemacht hat. So kann es sogar auch ausreichen, wenn der Zeuge bzw. die Zeugin Schilderungen anderer Personen darstellen kann.
Schnelle Hilfe finden
Wie eine Zeugenbefragung abläuft und welche Rechte und Pflichten ein Zeuge bei seiner Aussage hat, können Sie auf den Internetseiten des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen nachlesen.
Entstandene Auslagen wie z.B. Verdienstausfall, Fahrtkosten oder andere Aufwendungen, die ein Zeuge auf Grund des Gerichtstermins hat, werden erstattet. Mehr Informationen zum Thema Zeugen- und Sachverständigenentschädigungen finden Sie unter weitere Informationen.