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Kreispolizeibehörden

Kreispolizeibehörden

In Nordrhein-Westfalen nimmt die Polizei ihre Aufgaben in 47 Kreispolizeibehörden und drei Landesoberbehörden wahr. Das Innenministerium ist die oberste Aufsichtsbehörde. 

Die Organisation der Polizei ist Ländersache. In Nordrhein-Westfalen bilden 47 Kreispolizeibehörden (KPB) die Basis vor Ort. Davon sind 29 Landratsbehörden in 29 Kreisen zuständig und 18 Polizeipräsidien (PP) in den kreisfreien Städten, die z.T. für mehrere kreisfreie Städte zuständig sind Die Zuständigkeitsgrenzen der 47 Behörden decken sich nicht immer mit denen der Kreise und kreisfreien Städte.

So ist z.B. das Polizeipräsidium Köln auch für die Stadt Leverkusen, das Polizeipräsidium Essen auch für die Stadt Mülheim an der Ruhr zuständig.

Neben den wahrzunehmenden Verwaltungsaufgaben gliedern sich die Vollzugsaufgaben der Kreispolizeibehörden in die Kernbereiche Gefahrenabwehr/Einsatz,  Kriminalitätsbekämpfung und Verkehrsunfallbekämpfung 

Für bestimmte schwerwiegende Straftaten oder besondere Einsatzanlässe besteht ein abgestuftes System, nach dem größere und leistungsstärkere Kreispolizeibehörden auch Aufgaben über ihren eigenen Zuständigkeitsbereich hinaus wahrnehmen. 

Schnelle Hilfe finden
Weitere Informationen über die Organisation der Polizei sowie Anschriften und Erreichbarkeiten der Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf folgenden Internetseiten: