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Einbruch

Einbruch

Als Einbruch bezeichnet man das unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich wie ein Haus oder eine Wohnung, indem ein Hindernis (z. B. Tür oder Fenster) überwunden wird. Ein Einbruch geschieht in der Regel mit dem Ziel, in den Besitz von Gegenständen und/oder Informationen zu gelangen, also einen Diebstahl zu begehen.

Einbrüche finden meist nicht in der Nacht, sondern zur Tageszeit statt, wobei von den Tätern die Abwesenheiten der Bewohner ausgespäht werden. Das kann zur Arbeits- oder Einkaufszeit sein, an Wochenenden oder während des Urlaubs.

Für die meisten Betroffenen ist ein Einbruch in die vermeintliche Geborgenheit der eigenen vier Wände ein einschneidendes Erlebnis. Ganz abgesehen von den dadurch entstehenden Schadenssummen ist das persönliche Sicherheitsgefühl oft nachhaltig beeinträchtigt.

Opfer können noch lange nach der Tat unter dem Geschehenen leiden. Was Sie als Opfer im Falle eines Einbruches tun können, welche Rechte und Ansprüche Sie haben und wo Sie Hilfe und Unterstützung erhalten können, finden Sie auf den folgenden Internetseiten der Polizei NRW.