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Jugendamt

Jugendamt

Das Jugendamt nimmt die Aufgaben des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe wahr. Zweck der öffentlichen Jugendhilfe ist die Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen.Der öffentlichen Jugendhilfe kommt allerdings kein eigenständiger Erziehungsauftrag zu, da nach den gesetzlichen Bestimmungen den Eltern das natürliche Recht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder gebührt.

Die öffentliche Jugendhilfe zeigt demzufolge Kindern, Jugendlichen und Eltern in Konfliktsituationen Wege auf, wie sie diese selbst lösen können und bietet Beratung und passgenaue Unterstützung an. In Eil- und Notfällen haben die Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen zudem die Möglichkeit, betroffene Kinder und Jugendliche in Obhut zu nehmen.

Es handelt sich bei der Inobhutnahme um eine zeitlich begrenzte Form der sozialpädagogischen Krisenintervention in der Kinder- und Jugendhilfe. Entscheidendes Kriterium ist eine akute Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus müssen Jugendämter Kinder oder Jugendliche in Obhut nehmen, wenn diese selbst darum bitten.

 

Schnelle Hilfe finden

Die 186 örtlichen Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bieten kompetente Hilfen für Kinder, Jugendliche, Eltern, Fachkräfte, Lehrerinnen und Lehrer, Ehrenamtliche sowie alle weiteren besorgten Dritten oder vermitteln diese im Einzelfall. Auf der Internetseite des Kinder- und Jugendministeriums finden Sie eine Übersicht mit allen Jugendämtern in Nordrhein-Westfalen, in der das jeweils zuständige Jugendamt anhand des Namens oder der Postleitzahl ermittelt werden kann. Die örtlichen Jugendämter geben Auskunft über Angebote vor Ort.