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Mann mit Pistole und fordernder Geste

Raub

Unter Raub versteht das Gesetz die Wegnahme von fremdem Eigentum unter Androhung oder Anwendung von Gewalt. Solche Taten werden nach dem Strafgesetzbuch bestraft, wobei das Gesetz zwischen verschiedenen Formen des Raubes und nach der Schwere der Verletzungen des Opfers unterscheidet. 

Raubstraftaten werden in verschiedene Erscheinungsformen unterteilt: 

  • Raub auf Straßen, Wegen und Plätzen 
  • Handtaschenraub
  • Raub aus Wohnungen
  • Raub auf Zahlstellen und Geschäfte
  • Raub auf Geld- und Werttransporte
  • Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
  • Raub mit Todesfolge
  • Räuberische Erpressung

Die Folgen eines Raubes können zu psychischen Belastungen des Opfers führen. Dann ist das Einholen professioneller Hilfe empfehlenswert. Betroffene können sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Die Polizei vermittelt Kontakte zu Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen.

Schnelle Hilfe finden

Informationen über die vielfältigen Erscheinungsformen einer Raubstraftat, über Maßnahmen zum Schutz sowie über Ihre Rechte und Ansprüche finden Sie auf den folgenden Internetseiten.

„Abseits?!“: Ein Film zur Gewaltprävention für Schülerinnen und Schüler ab 9 Jahren
Der Film besteht aus sechs in sich abgeschlossenen Episoden zu den Themen Gewalt, Körperverletzung, Raub/Erpressung, Sachbeschädigung/ Graffiti, Zivilcourage. (Laufzeit 20:12 Min.)