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Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt

Sexualdelikte gibt es in vielen verschiedenen Varianten und Ausführungsformen, zum Beispiel:

  • Anmache auf der Straße 
  • verbale sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz 
  • sexualisierte Atmosphäre oder Übergriffe durch Personen innerhalb der Familie oder im Freundeskreis
  • sexualisierte Übergriffe durch Ärztinnen und Ärzte, Lehrerinnen und Lehrer oder Fremde
  • Vergewaltigung

Jeder sexualisierte Übergriff ist für die Betroffenen äußerst demütigend und verletzt ihr Selbstbild und Selbstwertgefühl. Dabei können die Folgen für das Opfer nicht nur sichtbare körperliche Spuren hinterlassen. Opfer leiden oft noch lange Zeit unter den psychischen Folgen der Tat. 

Die Beziehung des Opfers zum Täter oder zur Täterin ist für eine Straftat nicht relevant. Ob verheiratet, befreundet, bekannt oder fremd: Ein „Nein“ des Opfers macht die Handlung des Täters bereits zu einer Straftat. Ist das Opfer nicht in der Lage, seinen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern, weil es beispielsweise mit Substanzen betäubt wurde oder aufgrund seines körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, sind sexuelle Handlungen welcher Art ebenso strafbar.

Anonyme Spurensicherung (ASS)
Frauen, die nach einer Vergewaltigung nicht sofort eine Strafanzeige erstatten möchten, haben die Möglichkeit, die Spuren anonym sicherstellen und gerichtsfest dokumentieren zu lassen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort ASS auf diesem Opferschutzportal. 

Schnelle Hilfe finden

Die Frauenberatungsstellen und die Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt in Nordrhein-Westfalen beraten zu allen Fragen von sexualisierter Gewalt und vermitteln Hilfs- und Unterstützungsangebote.
www.frauennotrufe-nrw.de

Das Frauen-Info-Netz gegen Gewalt bietet Informationen über freie Frauenhausplätze für Frauen, denen etwas sexualisierte Gewalt in einer Paarbeziehung widerfahren ist.

Das Gleichstellungsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat hilfreiche Angebote für Mädchen und Frauen zusammengestellt, die von Gewalt betroffen sind. 

Die Initiative „Stärker als Gewalt“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend klärt über Formen der Gewalt auf und ruft dazu auf, sich gegen Gewalt einzusetzen und Betroffenen zu helfen. 

Opfer sexualisierter Gewalt finden ausführliche Informationen über die Arten von Sexualstraftaten und was man als betroffene Person dagegen tun kann auf folgenden Internetseiten der Polizei:

Polizei Nordrhein-Westfalen
www.polizei.nrw.de

Polizeiliche Kriminalprävention des Bundes und der Länder
www.polizei-beratung.de