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Sexueller Missbrauch von Kindern

Sexueller Missbrauch von Kindern

Erwachsene und Jugendliche, die 14 Jahre und älter sind, machen sich strafbar, wenn sie sexuelle Handlungen an Mädchen oder Jungen unter 14 Jahren vornehmen oder an sich vornehmen lassen. 

Sexuelle Missbrauchshandlungen beginnen bei sexuellen Übergriffen wie Beleidigung und reichen von sexualisierter Sprache über Berührungen im Intimbereich bis hin zu aggressiver sexueller Gewalt. Jedoch auch das Zeigen oder gemeinsame Betrachten pornografischer Bilder oder das Entblößen von Genitalien und das Manipulieren an Geschlechtsteilen sind nach dem Strafgesetzbuch Missbrauchshandlungen, wenn ein Erwachsener oder Jugendlicher mit oder vor einem Kind agiert. Derartige Handlungen sind auch strafbar, wenn sich das Kind scheinbar einverstanden gezeigt hat. 

Sexueller Missbrauch an Jugendlichen wird strafrechtlich verfolgt, wenn die sexuellen Handlungen von Personen ausgehen, von denen die Jugendlichen abhängig sind, wie etwa in der Familie, in der Schule, in der Kirche, im Sport oder am Ausbildungsplatz.

Schnelle Hilfe finden

Ausführliche Informationen über den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern, die Vorgehensweise von Tätern, erkennbare Anzeichen sowie das Verhalten bei einem Missbrauchsverdacht, über Rechte und Ansprüche der besonders schutzbedürftigen Kinder sowie Hilfs- und Unterstützungsangebote bieten die folgenden Internetseiten.

Informationen für Lehrkräfte, Schulleitungen und weitere Beschäftigte einer Schule zum Thema Sexualisierte Gewalt in der Schule stellt das Schulministerium auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.