Der Landespräventionsrat Nordrhein-Westfalen ist ein von der Landesregierung eingesetztes Gremium, dem Fachleute aus mehreren Ressorts der Landesregierung, Organisationen, Verbänden und Vereinen angehören, die sich in Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet der Kriminalprävention engagieren.
Der Begriff Täterarbeit beinhaltet die Arbeit mit männlichen Tätern, die häusliche Gewalt ausgeübt haben. Das Kernziel von Täterarbeit ist die nachhaltige Beendigung von gewalttätigem Verhalten, um damit den Opferschutz und die Gewaltprävention zu verbessern.
Als Runde Tische werden Besprechungen bezeichnet, an der Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlicher Interessensgruppen (z.B. Behörden, Institutionen, Vereinen oder Parteien, aber auch betroffene Personen) gemeinsam und gleichberechtigt ein Anliegen erörtern.
Polizeiliche Kriminalprävention trägt wesentlich dazu bei, die Sicherheit zu stärken. Einen wichtigen Beitrag leistet die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes mit ihren Medien, Kampagnen und Informationen, die über Kriminalität aufklären und Schutzempfehlungen vermitteln. Opfer von Straftaten finden hier Informationen zu Straftaten, ihren Rechten als Opfer von Straftaten, Entschädigungsmöglichkeiten und den Ablauf des Strafverfahrens.