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Genitalbeschneidung

Genitalbeschneidung

Weibliche Genitalbeschneidung bezeichnet laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) alle Verfahren, die die teilweise oder vollständige Entfernung der weiblichen äußeren Genitalien oder deren Verletzung zum Ziel haben 

Als Menschenrechtsverletzung ist die Beschneidung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB strafbar. Sie wird an Mädchen und jungen Frauen vom Babyalter bis zur Hochzeit vorgenommen. Die Beschneidung kann für die Betroffenen zu erheblichen physischen und psychischen Spätfolgen führen. Die beschnittenen Frauen und Mädchen leiden zum Teil ein Leben lang unter ihrer Beschneidung. 

Schnelle Hilfe finden

Von Genitalbeschneidung bedrohte und betroffene Mädchen und Frauen sowie Fachkräfte in der Flüchtlingshilfe, in Jugendämtern, in Kitas und Schulen finden weiterführende Informationen auf der Internetseite des Gleichstellungsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.