Kinder- und Jugendschutz
Kinder und Jugendliche werden in hohem Maß Opfer von Gewalt und Kriminalität. Besonders schwerwiegend ist die Gewalt durch sexuellen Missbrauch. Aber auch Diebstahlsdelikte, Raub, häusliche Gewalt und Körperverletzung stellen Gefahren für Kinder und Jugendliche dar.
Das Handlungsfeld des Kinder- und Jugendschutzes umfasst den gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz, den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz sowie den Jugendmedienschutz.
Dabei werden neben der Strafverfolgung und Ahndung von Taten sowohl das Ziel in den Blick genommen, drohende Gefahren von jungen Menschen abzuwenden als auch die Aufgabe, Jugendlichen präventiv die nötige Selbsteinschätzung und Kompetenz zu vermitteln, mit Gefahren angemessen umzugehen.
Zu den wesentlichen Aufgaben des Kinder- und Jugendschutzes zählen:
- Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz will die jungen Menschen vor Gefahren und Beeinträchtigungen schützen.
- Bei der Gewaltprävention durch verstärkte Aufklärung sowie gezielter beratender und begleitender Unterstützung geht es vor allem um die Vorbeugung von Gewalttaten.
- Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz zielt darauf ab, die jungen Menschen zu befähigen, mit sich selbst und mit anderen verantwortlich umzugehen.
- Der Jugendmedienschutz fördert die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen und will sie vor schädlichen Einflüssen schützen.
Schnelle Hilfe finden
Die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) in Köln bietet unter der Telefonhotline 0221 921392-33 Informationen rund um den Kinder- und Jugendschutz an. Weitere Informationen zu den Aufgaben im Kinder- und Jugendschutz sowie den gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf den Internetseiten des Familienministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen.