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Zwei männliche Personen lästern im Hintergrund zu einer weiblichen Person

Mobbing

Mobbing findet zumeist in der Schule oder am Arbeitsplatz statt.

Kolleginnen und Kollegen oder Mitschülerinnen und Mitschüler werden fortgesetzt schikaniert, blamiert, in passiver Form als Kontaktverweigerung mehrheitlich gemieden oder in sonstiger Weise unsozial behandelt und auf diese Weise in ihrer Würde verletzt.

Dabei stellt Mobbing keine Einzelhandlung dar, sondern es entwickelt sich eine systematische Dynamik. Mobbing kann verbal (zum Beispiel Beschimpfung, Beleidigung, Schuldzuweisung, Gerüchte streuen), nonverbal (zum Beispiel Vorenthalten von Informationen, Ignorieren) oder physisch (zum Beispiel Verprügeln) erfolgen. Jede Art von Mobbing gilt üblicherweise als feindselig, aggressiv, destruktiv und unethisch. Nicht jede Mobbing-Handlung stellt jedoch eine Straftat dar.

Kommt es allerdings zu Beleidigungen, Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Diebstahl, ist die Schwelle zu Strafbarkeit erreicht.

Schnelle Hilfe finden

In Nordrhein-Westfalen können sich Betroffene direkt an die MobbingLine NRW wenden. Hinter dem zentralen Mobbing-Telefon für Nordrhein-Westfalen steht ein Beratungsnetzwerk, das Betroffene ermutigen will, den ersten Schritt im Hinblick auf eine Bewältigung des Mobbingproblems zu tun. Die Vernetzung bestehender Beratungsangebote mehrerer Kooperationspartner macht den landesweiten Zugang zu einer kontinuierlichen, persönlichen und vertraulichen Beratung möglich.

Die MobbingLine NRW ist unter der Telefonnummer 0211 837 1911 erreichbar.

Hier erhalten Betroffene aktuell Hilfestellungen zu folgenden Themen:

  • Beratung bei der Frage, ob es sich im vorliegenden Fall um Mobbing handelt
  • Stärkung der Ratsuchenden und positive Signale zu ihrer Unterstützung
  • Beratung in Richtung erster Handlungsschritte und -möglichkeiten
  • Vermittlung an wohnortnahe Adressen für eine weitergehende Prozessbegleitung

Das Konzept der MobbingLine wird kontinuierlich ausgebaut. Weitere Informationen zum Thema Mobbing finden Betroffene und Beteiligte auf dem Internetportal für Kinder und Jugendliche „Polizei für dich“ sowie auf dem Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.