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Politischer Extremismus

Politischer Extremismus

Von extremistischen Gruppen, Organisationen und Parteien geht eine Gefahr für die demokratische Gesellschaft aus, weil sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. 

Extremistinnen und Extremisten weisen meist einen absoluten Wahrheitsanspruch für ihre Ideologie auf. Ihr Denken reduziert sich auf Freund-Feind-Kategorien, die typisch für extremistische Ideologien sind und mit einem starken Hang zu Verschwörungstheorien, populistischen Vereinfachungen komplexer Themen und einem ausgeprägten Festhalten an der eignen Anschauung einhergehen. 

Ihre politisch motivierte Gewaltkriminalität richtet sich gegen Personen, die z.B. wegen ihrer Haltung, Religion, Nationalität, Hautfarbe, Weltanschauung, sexuellen Orientierung o.ä. angefeindet werden. 

Es ist ein Grundwert der pluralen Gesellschaft und eine zentrale Aufgabe des Staates, die Freiheit jedes Einzelnen vor Extremismen jeder Art, seien es Links- oder Rechtsextremismus, Antisemitismus oder Islamismus, zu schützen und zu verteidigen. Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund im Rahmen des Haushaltsgesetzes Mittel zur Härteleistung für Opfer extremistischer Übergriffe zur Verfügung gestellt. Diese freiwillig übernommene Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen zu verstehen. Zugleich soll mit ihr ein deutliches Zeichen für die Ächtung derartiger Übergriffe gesetzt werden. 

Schnelle Hilfe finden

Informationen über die verschiedenen Strömungen des politischen Extremismus, Beratungsangebote und Präventionsprogramme finden Betroffene und Familienangehörige aus dem Umfeld sich möglicherweise radikalisierender Personen sowie Fachkräfte wie Lehrer auf den folgenden Internetseiten: