Anonyme Spurensicherung (ASS)
Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass Opfern von sexualisierter Gewalt die Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige schwerfällt. Besonders die Tatsache, dass die Entscheidung aufgrund der zeitnahen Spurensicherung unmittelbar getroffen werden muss, überfordert die betroffenen Frauen in einer Situation, in der sie oftmals unter Schock stehen.
Ohne Strafanzeige werden Tatspuren im Regelfall allerdings nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung. Allein die mündliche Aussage der Opferzeugin ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend. Viele Strafverfahren werden daher aus Mangel an Beweisen eingestellt.
Um dies zu verhindern, ist es wichtig, die Spuren der Gewalthandlung zeitnah sicherzustellen und gerichtsfest zu dokumentieren. Die Möglichkeit der anonymen Spurensicherung gibt Betroffenen von sexualisierter Gewalt die Chance, sich ohne Druck für oder gegen eine Strafanzeige zu entscheiden. Die Spuren werden in der Regel mehrere Jahre für einen möglichen Gerichtsprozess aufbewahrt. Die Tat kann so auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zur Strafanzeige gebracht werden.
Der Weg zur anonymen Spurensicherung
Opfer von sexualisierter Gewalt können sich an Kliniken wenden, die eine anzeigenunabhängige Spurensicherung anbieten. Die Daten werden vertraulich behandelt und dürfen nicht ohne die Zustimmung der Betroffenen verwendet werden. Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterliegen der Schweigepflicht.
Schnelle Hilfe finden
Die Landesregierung hat ausführliche Informationen zum Thema Anonyme Spurensicherung (ASS) nach sexualisierter Gewalt an Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen auf der Homepage des Ministeriums für Gleichstellung zusammengestellt.
Regionale Angebote zur Anonymen Spurensicherung
Stadt / Kreis
•Bonn
•Köln
Weitere Kliniken und Arztpraxen, die eine anzeigenunabhängige Spurensicherung anbieten, können den Internetseiten des Projektes iGOBSIS unter https://gobsis.de/projekt/teilnehmende/ entnommen werden.