Kurzbeschreibung des Angebots
Opfer von Gewalttaten, die eine gesundheitliche Schädigung durch die Gewalttat erlitten haben, erhalten nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen, Leistungen nach dem 14. Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Die Leistungen sind vielfältig und richten sich nach dem individuellen Bedarf sowie dem gesetzlichen Anspruch des Berechtigten. Verantwortliche Behörden sind die beiden Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe