Anzeigenerstattung in Nordrhein-Westfalen
Eine Strafanzeige kann bei jeder Polizeidienststelle oder der Staatsanwaltschaft erstattet werden oder über die Online-Wache der Polizei seines Bundeslandes erfolgen.
Es ist vor allem für Fälle geeignet, die nicht dringlich sind. Die Erstattung der Anzeige geht schnell, es muss jedoch mit einer längeren Bearbeitungsdauer gerechnet werden.
Grundsätzlich können Opfer und auch Personen, die Kenntnis von einer Straftat haben, eine Online-Strafanzeige über die Internetwache der Polizei Nordrhein-Westfalen erstatten sowie der Polizei Hinweise geben.
Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Strafanzeige oder Ihres Hinweises zu unterstützen, achten Sie bitte unbedingt darauf, dass Sie die folgenden Angaben zu Ihrer Person und Ihren Erreichbarkeiten machen:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Straße und Hausnummer
- Postleitzahl und Wohnort
- Telefonnummer (über die Sie tagsüber erreichbar sind)
- E-Mail-Adresse
Schnelle Hilfe finden
Wie Sie eine Online-Anzeige erstatten oder der Polizei einen Hinweis geben können, erfahren Sie über die Internetwache der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Bitte beachten Sie:
In akuten Notfällen oder wenn Sie vertrauliche Informationen übermitteln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Polizeidienststelle. In Notfällen wählen Sie immer die Notrufnummer 110!