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Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung

Psychosoziale Prozessbegleitung ist die qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung für Opfer im Strafverfahren.

Sie findet vor, während und im Anschluss an die Hauptverhandlung statt und soll die individuelle Belastung von Verletzten reduzieren. Besonders schutzbedürftige Opfer und Zeugen haben Anspruch auf diese professionelle Begleitung während eines Strafverfahrens.

Sie können bei Gericht bereits im Ermittlungsverfahren einen Antrag auf Beiordnung einer Begleiterin oder eines Begleiters stellen. Wenn das Gericht eine Beiordnung anordnet, ist diese für das Opfer kostenlos, weil in diesem Fall die Staatskasse die Kosten trägt.

Eine Beiordnung kommt insbesondere in Betracht für minderjährige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten oder für sonstige Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltstraftaten, wenn sie ihre Interessen selbst nicht ausreichend wahrnehmen können oder besonders schutzbedürftig sind.

Die in der Strafprozessordnung verankerte psychosoziale Prozessbegleitung hat das Ziel, Opfern emotionale und psychologische Unterstützung anzubieten, um Belastungen während des Strafverfahrens bestmöglich zu reduzieren. Die psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenbetreuung und -beratung dar. Sie ersetzt dabei keine Rechtsberatung, keine anwaltliche Vertretung und auch keine Psychotherapie. Wichtig: Psychosoziale Prozessbegleitung kann in jedem Stadium des Ermittlungs- und Strafverfahrens in Anspruch genommen werden.

Schnelle Hilfe finden
Was psychosoziale Prozessbegleitung konkret bedeutet und wer das Angebot in Anspruch nehmen kann, darüber klärt die Internetseite des Ministeriums der Justiz auf.

Die Online-Suche nach psychosozialen Begleiterinnen und Begleitern erleichtert die Datenbank der Justiz Nordrhein-Westfalen.

„Nicht allein“ lautet das Motto einer Öffentlichkeitskampagne, die das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr startet.

Für Kinder ist ein altersgerechtes Büchlein entwickelt worden, dass jungen Menschen ihre Rechte auf Unterstützung durch eine psychosoziale Prozessbegleitung nahebringt.

Zu dem Thema steht auch ein Flyer mit zusammengefassten Informationen für Verletzte einer Straftat zum Download bereit: