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Eine auf ein Haus gerichtete Kamera zur Beobachtung

Stalking

In der Regel handelt es sich beim Stalking nicht um eine klar abzugrenzende Einzeltat. Stalking hat viele Erscheinungsformen, die sich aus einer Reihe von Straftaten über einen längeren Zeitraum zusammensetzen. 

Die Verhaltensweisen der Stalker reichen von 

  • unerwünschten Telefonanrufen und 
  • schriftlichen Mitteilungen über Verfolgung, 
  • Beobachtung und Überwachung, 
  • bis hin zu Drohungen, 
  • Sachbeschädigungen und 
  • psychischen sowie physischen Gewalthandlungen.

Stalkerinnen und Stalker zwingen Betroffenen ihren Kontakt auf, um Macht und Kontrolle auszuüben. Oft sind Stalker mit dem Opfer bekannt, viele Sachverhalte aus dem Bereich Stalking entwickeln sich aus (Ex-)Beziehungen. Wer von Stalkern beharrlich widerrechtlich verfolgt, belästigt, bedroht oder terrorisiert wird, kann dies bei jeder Polizeidienststelle als Straftatbestand anzeigen. In einigen Fällen hören die Belästigungen dann auf.

Schnelle Hilfe finden
Was Sie als Stalking-Opfer dagegen unternehmen können, welche Rechte und Ansprüche Sie als Betroffene oder Betroffener haben und wo Sie Hilfs- und Unterstützungsangebote erhalten, finden Sie unter weitere Informationen. Die Initiative „Stärker als Gewalt“ klärt über Formen von Stalking auf und ruft dazu auf, sich gegen Gewalt einzusetzen und Betroffenen zu helfen. Die Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen beraten zu allen Fragen von Stalking und vermitteln Hilfs- und Unterstützungsangebote.